Luftfahrthaftpflicht
NUR FÜR KUNDEN AUS DEUTSCHLAND!
Für gewerblich und privat genutzte Drohnen
- Erfüllt die gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen
- Versicherungsbestätigung nach §106 LuftVZO
- Express-Bestätigung: werktags innerhalb von 24 Stunden !
- Schutz gilt weltweit (ohne USA / Kanada)
- Piloten- und Flugfehler mitversichert
- Vermögensschäden / Urheberrecht optional versicherbar
- Versicherte Piloten: unbegrenzt
Versicherungssummen und Beiträge
Versicherungssumme Personen- und Sachschäden | Versicherungsbeitrag Preise inklusive Versicherungssteuer |
1.500.000 € | 124,95 € jährlich |
3.000.000 € | 178,50 € jährlich |
5.000.000 € | 232,05 € jährlich |
10.000.000 € | 357,00 € jährlich |
Optional: Vermögensschäden / Urheberrechte (Film- und Fotoaufnahmen) | + 35,70 € jährlich auf o.g. Beiträge |
Hinweis zu Vermögensschäden / Urheberrechte | ab 3.000.000 € Versicherungssumme versicherbar |
Versicherungsbestätigung nach Vertragsabschluss werktags innerhalb von 24 Stunden !
Häufig gestellte Fragen und wichtige Hinweise ...
Wer durch die Nutzung von Drohnen anderen einen Schaden zufügt ist grundsätzlich schadenersatzpflichtig, egal ob dies zu reinen Hobbyzwecken oder durch gewerbliche Nutzung geschieht. Der Gesetzgeber geht soweit und stellt die Nutzung sogar unter die Versicherungspflicht. In § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG ist festgesetzt, dass Flugmodelle (wie z.B. Drohnen) grundsätzlich als „Luftfahrzeuge“ eingestuft werden. Danach unterliegen sie besonderen verkehrsrechtlichen Vorschriften, die u.a. die Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 LuftVG umfassen. Nutzer von gewerblichen Drohnen müssen zudem einen Versicherungsnachweis erbringen um die behördliche Aufstiegsgenehmigung zu erhalten.
Um die behördliche Aufstiegsgenehmigung zu erhalten müssen Sie als gewerblicher Nutzer der zuständigen Luftfahrtbehörde eine Versicherungsbestätigung vorlegen! Bei uns erhalten Sie diese Bestätigung innerhalb von 24 Stunden.
Die Versicherungsbestätigung enthält die nach §106 LuftVZO erforderlichen Anforderungen.
Als unabhängiges Beratungsunternehmen sind wir frei in der Auswahl des Versicherers. Wir achten bei der Auswahl auf das Preis- / Leistungsverhältnis und die Serviceleistung bei Vertragsfragen, Änderungen und im Schadensfall.
Die private Luftfahrthaftpflicht bieten wir aus diesem Grund bei der R+V Versicherung an. Diese steht für ein sehr gutes Preis- / Leistungsverhältnis und einen sehr schnellen und kompetenten Service.
Die private Luftfahrthaftpflicht (Drohnen-Haftpflicht) leistet bei Personen- und Sachschäden und kommt für die entstandenen Schäden auf. Sie erfüllt dabei drei Funktionen:
1. Prüfung des Haftungsanspruchs des Geschädigten
2. Gegebenenfalls Schadenabwehr bei ungerechtfertigten Ansprüchen
3. Zahlung von Schadenersatz bei gerechtfertigtem Schadenersatzanspruch
Der Versicherungsschutz für die Drohnen Versicherung gilt rund um die Uhr und weltweit (ohne USA / Kanada).
Grundsätzlich ist man verpflichtet die behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen beim Einsatz von Drohnen zu beachten. Wird gegen diese verstoßen gefährdet man seinen Versicherungsschutz.
Weitere Leistungsausschlüsse (Bedingungsauszug):
> Militärische oder polizeiliche Einsätze sowie für den Einsatz mit Waffen
> Automatisch-autonomer Betrieb; dies gilt nicht, wenn dieser in Sichtweite statt findet und der Steuerer jederzeit mit Hilfe der Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit eingreifen kann
> Einsatz außerhalb der Sichtweite des Steuerers (darunter fällt auch der Betrieb des Fluggeräts mit Datenbrille aus der Pilotenperspektive)
> Ansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung